Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Für alle unsere, auch zukünftigen, Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers oder eines Dritten die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen oder auf ein Schreiben oder Dokument des Käufers Bezug nehmen, welches dessen entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen oder die eines Dritten enthält oder auf solche verweist, ohne diesen Bedingungen zu widersprechen. Von unseren Allgemeinen Verkaufs und Lieferbedingungen im Einzelfall abweichende Vereinbarungen gelten jeweils nur für den einen bestimmten Vertrag und nicht für nachfolgende Verträge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
1.2. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche oder schriftliche Zusagen, die von unseren Vertragsbedingungen und / oder der Auftragsbestätigung abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung unserer Geschäftsführung oder Prokuristen in vertretungsberechtigter Zahl. Unsere Innen- oder Außendienstmitarbeiter haben keine Befugnis, abweichende Vereinbarungen zu treffen oder Sonderkonditionen zu gewähren.

2. Auskünfte, Beratungen

Auskünfte und Beratungen hinsichtlich unserer Produkte erfolgen aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen. Die hierbei angegebenen Werte sind ermittelte Durchschnittswerte. Eignungsprüfungen der gelieferten Ware und die Beachtung von Verarbeitungsvorschriften werden durch Auskünfte und Beratungen nicht entbehrlich. Mündliche Angaben sind unverbindlich.

3. Angebot, Vertragsabschluss

3.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Liefer- oder sonstiger Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Kundenbestellung oder den sonstigen Auftrag schriftlich bestätigt oder die Ware ausgeliefert haben.
3.2. Muster und Proben sind unverbindliche Ansichtsmuster. Bei einem Kauf nach Muster und/oder Proben sind Abweichungen vorbehalten, die branchenüblich sind oder im Rahmen der normalen Fertigung liegen. Mit der Lieferung von Mustern oder Proben ist keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie verbunden, es sei denn, dass dies in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestimmt ist.
3.3. Muster und Proben sind innerhalb von 4 Wochen in einwandfreiem Zustand an uns zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht innerhalb dieser Zeit und in einwandfreier Beschaffenheit, sind wir berechtigt, den kompletten Kaufpreis gemäß Preisliste zu berechnen. Die Preislisten können jederzeit bei uns angefordert werden.
3.4. Soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist, kennzeichnen die von uns in Katalogen, Broschüren und sonstigen Veröffentlichungen publizierten Angaben in Text- oder Bildform (z. B. Beschreibungen, Abbildungen oder Zeichnungen) die Beschaffenheit der von uns gelieferten Waren und ihre Verwendungsmöglichkeiten abschließend. Unsere Angaben stellen keine Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantie dar und entsprechen unserem aktuellen Kenntnisstand. Für einen Verwendungserfolg haften wir nicht.

4. Preise

4.1. Sämtliche vereinbarten Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Käufer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.
4.2. Für Bestellungen mit einem Nettowarenwert von unter € 50,00 wird ein Mindermengenzuschlag von € 5,00 berechnet.
4.3. Erhöhen sich zwischen dem Tag der Auftragsbestätigung und dem Tag der Lieferung unsere sonstigen Materialbeschaffungskosten, Energiekosten oder Lohn-/Lohnnebenkosten, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Im Falle einer Preiserhöhung in Höhe von mehr als 5 % ist der Käufer berechtigt, von dem Vertrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Kenntnis von der Preiserhöhung, zurückzutreten. Dies hat schriftlich zu erfolgen.

5. Lieferung

5.1. Genannte Lieferfristen (Termine) beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, es sei denn, vereinbarte Anzahlungen, die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller sonstigen Verpflichtungen des Käufers und die eindeutige Klärung aller Einzelheiten des Auftrages unter Beibringung der erforderlichen Bescheinigungen und/oder Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen sind noch ausstehend. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn der Käufer allen fälligen Vereinbarungen nachgekommen ist und hierüber Einigkeit besteht. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Gegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk bzw. unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist, die Ware dann ohne unser Verschulden aber nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Termine gelten mangels besonderer Vereinbarung stets nur als annähernd und begründen ohne besondere Absprache kein Fixgeschäft. Der Käufer informiert uns schriftlich spätestens bis zum Vertragsschluss über Vertragsstrafen, die im Falle des Lieferverzuges gegenüber seinem Abnehmer gelten. Diese Vertragsstrafen finden nur Anwendung, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zustimmen oder sie Bestandteil eines separaten Vertrages werden. Ohne eine solche Zustimmung kann der Käufer keine Ansprüche aus dem Anfallen von Vertragsstrafen gegen uns geltend machen.
5.2. Bei Überschreitung von Terminen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als „fix“ bezeichnet sind, kann der Käufer eine angemessene Nachfrist zur Lieferung/Leistung setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist können wir in Verzug geraten.
5.3. Termine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Zahlungsverzögerungen des Käufers um den Zeitraum, um den der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.
5.4. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten, soweit die nicht ordnungsgemäße Selbstbelieferung von uns nicht zu vertreten ist.
5.5. Unvorhersehbare, außergewöhnliche, von uns nicht zu vertretende Ereignisse, wie Streiks, Aussperrungen und sonstige Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen z. B. infolge von Brand- und ähnlichen Ereignissen, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, behördliche Maßnahmen, Transportstörungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Genehmigungen, insb. Import- und Exportlizenzen, oder sonstige Fälle höherer Gewalt, die außerhalb unseres Willens und Einflussbereichs liegen, gleich ob diese Ereignisse bei uns oder unserem Vorlieferanten auftreten oder sie während eines bereits bestehenden Verzuges entstehen, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Störung und ihrer Auswirkungen zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Ist die Behinderung/Störung nicht nur von vorübergehender Dauer und wird hierdurch die Lieferung nachträglich unmöglich oder das Festhalten an dem Vertrag für eine Partei unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen unverschuldeten Fällen ausgeschlossen.
5.6. Unsere Haftung für Verzögerungsschäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Pflichtverletzung führt zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
5.7. Beruht die Haftung für Verzögerungsschäden nicht nur auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung, so kann der Käufer, sofern er das Bestehen eines Verzögerungsschadens nachweist, unter Ausschluss weiterer Ansprüche nur eine Entschädigung fordern, die für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann, beträgt.
5.8. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Käufer zumutbar sind. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

6. Versand, Gefahrübergang

6.1 Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, erfolgt die Lieferung ab Werk (Iserlohn). Falls als Lieferbedingungen Incoterms vereinbart worden sind, findet die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages geltende Fassung Anwendung.
6.2 Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, trägt der Käufer alle dadurch entstehenden Kosten. Uns steht die Wahl des Transportweges und des Transportunternehmens frei. Transportschäden hat der Käufer uns und dem Transportunternehmen sofort bei Empfang der Ware schriftlich nach Art und Umfang zu melden. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers zu seinen Lasten.
6.3. Bei Lieferungen ab Werk erfolgen Versand und Transport stets auf Gefahr des Käufers. Dies gilt auch, wenn von uns an einen Dritten geliefert wird (Streckenlieferungen) und für die Rücksendung von Waren oder Leergut (Mehrwegtransportverpackungen). Die Gefahr geht, auch bei Teillieferung, auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung eines unserer Lager oder bei Lieferung ab Werk unser Werk verlassen hat.
6.4. Für Streckenlieferungen berechnen wir einen Zuschlag von 10 % auf den Nettowarenwert.
6.5. Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Käufer liegen oder hat der Käufer selbst für den Transport der Ware zu sorgen, erfolgt der Gefahrübergang mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Käufer. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Käufer. Bei Lagerung in unserem Werk oder Lager betragen die Lagerkosten monatlich 0,5 % des Rechnungsbetrages. Der Nachweis für höhere Lagerkosten bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Lieferung zu verfügen und den Käufer in angemessener verlängerter Frist zu beliefern.

7. Zahlung

7.1. Zahlungen sind in Euro (€) zu leisten und haben porto- und spesenfrei zu erfolgen. Sie dürfen nur an die von uns angegebene Zahlstelle ausgeführt werden. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung und werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorlage und Protesterhebung angenommen.
7.2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, haben Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Anspruch auf Skonto besteht nicht, wenn ältere, fällige Rechnungen unbezahlt sind.
7.3. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) p.a. zu verlangen. Des Weiteren werden alle unsere Forderungen sofort fällig.
7.4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wegen Mängeln kann der Käufer allenfalls den 3-fachen Betrag des Nacherfüllungsaufwandes zurückhalten. Bei Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer verpflichtet, uns nach unserer Wahl Sicherheiten für den nicht gezahlten Teilbetrag durch Bankbürgschaft oder Hinterlegung bei einem Notar seiner Wahl zu leisten.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden und bedingten Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bestehen begründete Anhaltspunkte, die die Annahme der Zahlungsunfähigkeit des Käufers oder das Drohen einer solchen rechtfertigen, sind wir berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Herausgabe der Ware zu verlangen.
8.2. Be- und Verarbeitungen der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 8.1. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 8.1.
8.3. Der Käufer ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und solange er nicht im Verzuge ist, berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder mit anderen Sachen zu verbinden oder sonst einzubauen (Weiterveräußerung). Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen.
8.4. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Käufer ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen auf uns übergehen.
8.5. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes unserer jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
8.6. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Käufer bereits hiermit einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an uns ab.
8.7. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung ermächtigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nachkommt oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers erheblich zu mindern. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechtes vor, hat der Käufer auf unser Verlangen hin uns unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug der Forderung erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Zur Abtretung der Forderungen im Übrigen ist der Käufer nicht befugt, auch nicht aufgrund unserer Einziehungsermächtigung.
8.8. Übersteigt der realisierbare Wert (Rechnungsbetrag der Ware oder Nennbetrag der Forderungsrechte) der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 50 %, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
8.9. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Käufers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtung aus diesem oder einem anderen Vertrag nicht erfüllt.

9. Haftung für Mängel

9.1. Wir haften nicht für unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung, insbesondere übermäßige Beanspruchung, fehlerhafte Montage bzw. fehlerhaften Einsatz durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung (Verschleiß), fehlerhafte und nachlässige Behandlung und Handhabung, insbesondere durch nicht geschultes Personal.
9.2. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren – auch wenn zuvor Muster oder Proben übersandt worden waren – unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen. Die Lieferung gilt als abgenommen, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 10 Arbeitstagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort oder, wenn der Mangel bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar war, binnen 10 Arbeitstagen nach seiner Entdeckung schriftlich, fernschriftlich oder per Telefax bei uns eingegangen ist. Das gilt auch für Mehrlieferungen. Wird eine Mehrlieferung nicht innerhalb von 10 Tagen ab Eingang der Ware am Bestimmungsort gerügt, gilt diese als genehmigt. Unsere Außendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Mängel- und Mengenrügen nicht berechtigt.
9.3. Nimmt der Käufer eine mangelhafte Ware an, obwohl er den Mangel erkennt, so stehen ihm die Ansprüche und Rechte bei Mängeln nur zu, wenn er diese wegen des Mangels bei Annahme vorbehält.
9.4. Für Ansprüche des Käufers wegen Mängel der Ware haften wir zwei Jahre jeweils beginnend ab Ablieferung. Die Haftung für Rechtsmängel nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Die Haftung für mangelbedingte Schäden richtet sich nach Ziff. 10.
9.5. Bei berechtigter Mängelrüge hat der Käufer zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung, den wir nach unserer, billigem Ermessen unterliegenden Wahl entweder durch Ausbesserung oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen können. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, dem Käufer unzumutbar (§ 440 BGB) oder entbehrlich, weil
a) wir die Nacherfüllung abschließend ablehnen,
b) wir die Nacherfüllung zu einem vertraglich bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirken und der Käufer im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder
c) besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen (§ 323 Abs. 2 BGB), so steht dem Käufer das Recht zu, den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der Ziff. 10 zu verlangen.
9.6. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Nachlieferungen hat uns der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels nach erfolgloser angemessener Fristsetzung in Verzug sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
9.7. Etwaige von uns gegebene Herstellergarantien sind in den jeweils geltenden Garantiebedingungen geregelt. Diese sind auf www.dornbracht.com hinterlegt und einsehbar.

10. Haftung auf Schadensersatz

10.1. Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
10.2. Im Übrigen ist unsere Haftung wegen Pflichtverletzungen und unsere außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für grobes Verschulden unserer nichtleitenden Arbeitnehmer, Mitarbeiter und einfachen Erfüllungsgehilfen ist hierbei begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen mussten unter Ausschluss von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie insbesondere mangelnder wirtschaftlicher Erfolg, entgangener Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter.
10.3. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gemäß Ziff. 10.2 gilt nicht für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten). Dies sind diejenigen Pflichten, deren Einhaltung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Falle haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden eines unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter oder einfachen Erfüllungsgehilfen, jedoch begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen mussten.
10.4. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten gleichermaßen für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB).
10.5. Gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren innerhalb von zwei Jahren ab dem gesetzlich geregelten Beginn der Verjährungsfrist. Dies gilt nicht bei einer Haftung wegen Vorsatzes.
10.6. Mit den vorstehenden Regelungen ist eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Käufers nicht verbunden.

11. Rücksendungen

Die Rücksendung gekaufter Ware oder eine Rückabwicklung des Vertrages ist außerhalb der in diesen Bedingungen genannten Fällen nur in Ausnahmefällen und nur nach unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig. Ohne diese Zustimmung zurückgesandte Waren werden wir zurückweisen bzw. unfrei an den Käufer zurücksenden. Rückwaren im vorgenannten Sinne reisen stets auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Bei der Vergütung des Wertes zurückgegebener Ware werden wir Bearbeitungskosten in Höhe von 25 % des Nettowarenwertes und Abzüge nach der Verwendbarkeit der Ware vornehmen.

12. Datenschutz / Verschwiegenheitsverpflichtung

12.1. Wir verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Die Verarbeitung und Nutzung erfolgt für Zwecke der Erfüllung unserer Leistungen, die wir dem Käufer gegenüber erbringen. Dabei kann es auch notwendig werden, die Daten an einen Dritten, wie bspw. das für uns tätige Rechenzentrum, Logistiker oder Inkassounternehmen zu übermitteln. Daneben kann auch ein Austausch innerhalb unserer Unternehmensgruppe erfolgen. Soweit erforderlich, werden wir die dazu erforderlichen Einwilligungen der Käufer in die Datenverarbeitung einholen. Nähere Informationen zum Umgang mit den Daten können unseren Datenschutzbestimmungen, die im Internet unter dem Link www.dornbracht.com abrufbar sind, entnommen werden. Darüber hinaus steht unser Datenschutzbeauftragter für Rückfragen zur Verfügung.
12.2. Der Käufer hat den Inhalt unseres Angebots / des Vertrages und sonstige vertrauliche Informationen bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln. Diese Informationen dürfen Dritten gegenüber nur offen gelegt werden, sofern dies rechtlich zwingend erforderlich ist oder wir unser vorheriges schriftliches Einverständnis dazu erteilt haben. Informationen, die dem Käufer bereits vor Erhalt unseres Angebots bekannt waren oder vor oder nach Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt geworden sind, ohne dass wir oder der Käufer dies zu vertreten hätten, gelten nicht als vertrauliche Informationen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

13.1. Erfüllungsort für alle wechselseitigen Verpflichtungen ist Iserlohn.
13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist bei Kaufleuten das Gericht, das für unseren Sitz zuständig ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an einem sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
13.3. Die Beziehung zwischen uns und dem Käufer unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Abkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG) und der Regeln des Internationalen Privatrechts.
13.4. Sollten Einzelbestimmungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand November 2021