Dornbracht Hersteller-Garantie
Allgemeines
Die Dornbracht AG & Co. KG (nachfolgend „Dornbracht“ genannt) übernimmt gegenüber Verbrauchern für Produkte der Marke „Dornbracht“, die Dornbracht selbst hergestellt hat oder von einem Subunternehmer hat herstellen lassen, zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung, die dem Verbraucher gegenüber seinem Verkäufer zusteht, eine Hersteller-Garantie. Als „Verbraucher“ ist jede natürliche Person und juristische Person, die Eigentümerin des Produkts ist. Die Person darf das Produkt jedoch nicht zu dem Zweck des Weiterverkaufens oder im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit bei Dritten installieren.
Garantiefrist
Die Dornbracht Herstellergarantie tritt in Kraft am 01.01.2022. Sie ist ausschließlich für Produkte der Marke „Dornbracht“ gültig, die vom Erstkunden nach dem 01.01.2022 erworben worden sind. Die Laufzeit der Garantie beginnt an dem Tag, an dem der Erstkunde, der die Garantie in Anspruch nehmen möchte, ein Produkt der Marke „Dornbracht“ erworben hat. Das Datum des Erwerbs ist durch den Kaufbeleg in Form einer Originalrechnung zu belegen. Die Originalrechnung muss zwingend das Kaufdatum ausweisen.
Dornbracht garantiert Verbrauchern, dass Produkte der Marke „Dornbracht“ frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Für eine Inanspruchnahme der Dornbracht-Herstellergarantie muss das einen Mangel aufweisende Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, bereits zu Zeitpunkt des Versandes aufgewiesen haben. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur gemäß den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Diese Garantie ist gültig für alle Produkte der Marke „Dornbracht“ für eine Frist von 5 Jahren ab dem durch die Originalrechnung ausgewiesenen Erwerbsdatum, maximal jedoch 6 Jahre nach Herstellung.
Die Garantiefrist verlängert sich nicht durch eine Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der Garantie. Das gilt insbesondere nicht bei Instandsetzungen oder Austausch. Auch für Ersatzteile endet die Garantie am oben definierten Datum. Die Garantiefrist beginnt in keinem Fall neu zu laufen.
Schriftliche Fehleranzeige
Durch eine schriftliche Fehleranzeige kann der Verbraucher innerhalb der Laufzeit der Garantie gegenüber Dornbracht oder dem Händler, bei dem der Erstkunde das Produkt gekauft hat, die Rechte aus dieser Hersteller-Garantie geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Verbraucher den Fehler innerhalb von zwei Monaten nachdem der Fehler erkannt wurde bzw. der Verbraucher den Fehler hätte erkennen müssen. Der Verbrauch steht in der Nachweis Pflicht, mit Hilfe des Originalbelegs zu belegen, dass die Garantie nicht abgelaufen ist. Dies ist zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Dornbracht Hersteller-Garantie.
Leistungen im Garantiefall
Es steht Dornbracht frei, das Produkt Instand zu setzen, einen Austausch vorzunehmen oder dem Verbraucher den Kaufpreis zu erstatten. Sollte der Verbraucher das fehlerhafte Produkt durch einen Fachhandwerker vor Ort Instand setzen lassen, bedarf es des vorherigen Einverständnisses von Dornbracht. Für diesen Fall deckt die Dornbracht Hersteller-Garantie die kostenlose Lieferung der notwendigen Ersatzteile ab. Entscheidet sich Dornbracht per schriftlicher Zusage, die Instandsetzung selbst durchzuführen, so trägt Dornbracht die hierdurch entstehenden Kosten für Ersatzteile, Installation und eigene Arbeitskosten sowie mögliche Ausgaben für den Transport oder die Versendung des Produkts. Der Verbraucher muss das Produkt für Dornbracht zugänglich machen.
Bei einem möglichen Komplettaustausch wird das alte Produkt kostenfrei durch ein neues Produkt gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Wird das betroffene Produkt zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr hergestellt, ist Dornbracht berechtigt, ein ähnliches Produkt zu liefern. Nur durch ein vorheriges Einverständnis durch Dornbracht, dürfen Transport bzw. Versand zu und von Dornbracht bzw. zu und von dem Händler, jegliche Wiederinstallationen die Produkte oder jeder Ausbau, sowie jede andere besondere Maßnahme, erfolgen. Stimmt Dornbracht den beabsichtigten Maßnahmen zu, so trägt Dornbracht die bei Durchführung der Maßnahme entstehenden Kosten.
Der Verbraucher gibt das Produkt zurück, wenn Dornbracht die Erstattung des Kaufpreises schriftlich bestätigt hat. Dornbracht erstattet im Nachgang den gezahlten Kaufpreis des Produktes.
Voraussetzungen und Ausschlüsse
Die fachgerechte Installation und die Wartung gemäß Vorgaben, ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Hersteller-Garantie (z.B. durch einen Meisterbetrieb oder einen autorisierten Fachbetrieb). Zusätzlich stellt die Einhaltung der Montageanleitung, sowie die Reinigungs- Pflegeanweisungen von Dornbracht eine weitere Voraussetzung dar. Es ist zwingend erforderlich, dass Wasserzulaufrohre vor der Produktinstallation oder nach Baumaßnahmen fachgerecht durchgespült werden. Montageanleitungen, Reinigungs- und Pflegehinweise sind jedem Produkt beigefügt und stehen unter www.dornbracht.com zur Verfügung.
Der Garantieanspruch bezieht sich nicht auf:
Verschleißteile, wie z.B. Dichtungen, O-Ringe, Seifenspender, durch Verschleiß;
zerbrechliche Teile, wie z.B. Glas, Glühlampen, durch Bruch;
Verbrauchsmaterial, wie z.B. Batterien, Filter oder Luftsprudler, durch Verbrauch;
geringfügige Abweichungen der Dornbracht-Produkte von der Soll-Beschaffenheit, die auf den Gebrauchswert des Produktes keinen Einfluss haben;
Schmutzeinspülungen, Wasserschläge, insbesondere Warmwasserschläge, Kalkablagerungen, Betriebs- und Bedienungsfehler, Schäden durch aggressive Umgebungseinflüsse, Chemikalien, Reinigungsmittel;
Mängel am Produkt, die durch Installation, Transport und Probebetrieb der Kaufsache verursacht wurden sowie
Produkte die in stark chlorhaltiger Umgebung installiert sind, wie z.B. in Schwimmbädern
Ausstellungsprodukte u.ä.
Die Gültigkeit der Garantie endet:
bei Nichteinhalten der ausgehändigten oder unter www.Dornbracht.com zur Verfügung stehenden Montage-, Reinigungs- und Pflegeanleitung;
wenn der Einbau, die Wartung, die Reparatur oder die Pflege nicht durch einen Fachhandwerker erfolgt ist;
bei Produktschäden, verursacht durch den Verkäufer, Installateur oder dritte Personen;
bei Schäden, die auf normale Abnutzung oder vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen sind;
bei einer fahrlässiger Schadenverursachung wird ein Mitverschulden einvernehmlich angerechnet;
bei unsachgemäßer Installation oder Inbetriebnahme;
bei mangelnder oder fehlerhafter Wartung;
bei Produkten, die nicht ihrem vorgesehenen Zweck entsprechend verwendet wurden oder werden;
bei Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere, aber nicht abschließend bei Überschwemmungen, Bränden oder Frostschäden.
Nichteingreifen der Garantie
Wird ein Produktfehler nicht durch die Garantie abgedeckt, so sind die entstehenden Kosten, die bei dem Versand und Transport des Produktes entstehen, vom Verbraucher selbst zu tragen. Ebenfalls muss der Verbraucher die Kosten tragen, die durch Überprüfungen des Produktes entstehen, sowie Kosten für den Ausbau oder die Wiederinstallation, als auch mögliche Arbeitskosten.
Wünscht der Verbraucher trotz Information über das Nichtgreifen der Garantie eine Instandsetzung, so hat er die zusätzlichen Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitskosten zu tragen.
Schlussbestimmungen
Diese Garantie gilt in dem vorstehend genannten Umfang und unter den oben genannten Voraussetzungen für jeden künftigen Eigentümer des Produkts, der Verbraucher ist.
Dornbracht AG & Co. KG
Köbbingser Mühle 6
58640 Iserlohn
Tel.: +49 2371 8899 900
E-Mail: mail@dornbracht.com